Wo darf ich fahren?
Fahrräder und E-Scooter dürfen nur auf Radweg, Geh- und Radweg, Radfahrstreifen oder Mehrzweckstreifen genutzt werden. Das Befahren eines Gehsteiges oder Gehweges ist nicht erlaubt. Falls diese nicht vorhanden sind, ab auf die Fahrbahn – aber ohne Aufsichtsperson erst ab dem 12.Lebensjahr oder mit einem Radfahrausweis.
Mit Sportgeräten wie einem Scooter, Hover-, Snake- und Skateboard zählt man laut Straßenverkehrsordnung zur Verkehrsart „Fußgänger“. Daher darf man mit diesen Sportgeräten in Schrittgeschwindigkeit auf Gehsteigen und Gehwegen unterwegs sein. Mit Inlineskates dürfen auch vorhandene Radwege befahren werden.
Brauche ich einen Helm?
Ja. Sportidole im Radrennsport, beim Mountainbiken aber auch beim Skifahren oder Motorsport – sie alle tragen Helme. Denn ohne Helm wirkt bei einem Sturz die gesamte Aufprallkraft unmittelbar auf den Kopf und das kann schwere oder gar tödliche Verletzungen zur Folge haben. 25 km/h sind wie ein Sturz kopfüber von einem 2,5 m hohen Baum direkt auf Beton! Kinder unter 12 Jahren müssen nach dem Gesetz einen Sturzhelm tragen.
Hier findest du nützliche Tipps, wie du deinen Fahrradhelm richtig aufsetzt und wo du günstige und vom Land Niederösterreich geförderte Radhelme erwerben kannst.
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Übung macht den Meister
Es ist wichtig, den Weg zur Schule mit dem Fahrrad mit Eltern gemeinsam üben. Vor allem jene die Stellen, die an denen man besonders aufmerksam sein muss. Eine praktische Rad-Übungsanleitung bietet die KFV Broschüre „Kinder radelt!. Unter www.kfv.at/kinder-radelt Broschüre kostenlos downloaden. Viel Spaß beim Üben.