Gut zu Fuß
Vorrang für FußgängerInnen in Fußgängerzone, Wohnstraße und Begegnungszone
Städte und Orte, in denen auch Fokus auf den Fußgängerverkehr gelegt wird, wirken nicht nur menschenfreundlicher, sie sind es auch.
Fußgängerzone
Grundsätzlich gilt: In der Fußgängerzone haben Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrang. Zufahren dürfen nur Einsatzfahrzeuge, der Straßendienst, die Müllabfuhr und Kraftfahrzeuge für Ladetätigkeiten. Manche Fußgängerzonen, beispielsweise in der St. Pöltner Innenstadt, sind auch für den Radverkehr geöffnet. Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen allerdings nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
Wohnstraße
Auf Wohnstraßen ist das Gehen, Spielen, Rollschuhfahren und Radfahren erlaubt. Einsatzfahrzeuge, der Straßendienst, die Müllabfuhr und Kraftfahrzeuge, die zu- oder abfahren müssen, dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren, um die FußgängerInnen und RadlerInnen nicht zu gefährden.
Nähere Informationen finden Sie im Leitfaden Wohnstraße.
Begegnungszone
In der Begegnungszone sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt. Dafür braucht es gegenseitige Rücksichtnahme und ein respektvolles Miteinander, für das alle sensibilisiert werden müssen. Weil es innerhalb der Begegnungszone keine Verkehrszeichen gibt, müssen die VerkehrsteilnehmerInnen stärker aufeinander Rücksicht nehmen – Unfälle aus Unachtsamkeit werden seltener. Für Rad- und Autofahrende gilt ein Tempolimit von 20 km/h. FußgängerInnen dürfen überall die Straße benutzen, ohne jedoch den Fahrzeugverkehr mutwillig zu behindern.
Nähere Informationen finden Sie in diesem Leitfaden.
Sicher über die Straße
Damit ein sicheres Überqueren der Straße möglich ist, ist es auch besonders wichtig gesehen zu werden – und zwar früh genug, damit KFZ-Lenkerinnen und Lenker rechtzeitig reagieren können. Auch die Fußgängerinnen und Fußgänger selbst müssen den Straßenverkehr gut einsehen können. Suchen Sie außerdem vor dem Queren einer Straße immer den Blickkontakt mit den anderen Verkehrsteilnehmenden.
Auf dem Zebrastreifen
Wenn es im Umkreis von 25 Metern einen Zebrastreifen gibt, müssen Sie diesen benützen. Als Fußgängerin oder Fußgänger haben Sie grundsätzlich Vorrang auf dem Schutzweg. Aber: Betreten Sie ihn trotzdem nie plötzlich und ohne Vorzeichen, sondern signalisieren Sie, dass Sie die Straße überqueren wollen. Kinder betreten den Zebrastreifen am besten überhaupt erst dann, wenn etwaige Fahrzeuge vor dem Schutzweg angehalten haben. Ohne Zebrastreifen müssen Sie die Straße im Kreuzungsbereich überqueren.
Wie man AutofahrerInnen auf jeden Fall dazu bringt, vor einem Schutzweg stehenzubleiben, zeigt dieses Video. 😉
Gehsteigvorziehung und -durchziehung, Fahrbahnteiler und Schutzinseln
Gehsteigvorziehungen verbessern die Sicht auf die Fahrbahn, verkürzen den Weg über die Straße und bieten den wartenden Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Platz. Gehsteigdurchziehungen, also niveaufreie Kreuzungsplateaus, erhöhen den Komfort beim Queren, weil die Straße auf das Gehsteigniveau angehoben wird. Es entsteht ein ebener Übergang von Gehsteig zu Gehsteig. Fahrbahnteiler, Schutzinseln und Sperrflächen, die auf die Fahrbahn aufgemalt sind, ermöglichen das Queren der Straße auf Etappen.
Lesen Sie mehr darüber im Schutzwegfolder „Sicheres Queren von Straßen. Schutzwege und Alternativen“.
Besondere Vorsicht auf Freilandstraßen
Vor allem in ländlicheren Gegenden kann man oft nicht anders und muss auf Freilandstraßen gehen. Fahrzeuge fahren hier besonders schnell, weshalb sich Fußgängerinnen und Fußgänger auch besonders vorsichtig verhalten müssen. Gehen Sie am linken Fahrbahnrand bzw. linken Bankett – so können Sie das entgegenkommende Fahrzeug sehen. Tragen Sie bei Dunkelheit und bei schlechten Lichtverhältnissen reflektierende Kleidung oder führen Sie ein Licht mit.
Gehen mit Kindern im Straßenverkehr:
Egal, wie alt sie sind: Kinder unterscheiden sich in ihren verkehrsbezogenen Fähigkeiten immer von Erwachsenen. Studien belegen, dass nur Kinder, die aktiv als FußgängerInnen, RadfahrerInnen usw. am Verkehr teilnehmen, ein angemessenes Verkehrsverhalten ausbilden.
Die Sinne müssen üben können, um sich zu entwickeln
Kindern machen die Links-Rechts-Wahrnehmung sowie das Einschätzen von Entfernung und Geschwindigkeit im Volksschulalter oft noch große Schwierigkeiten. Sie interpretieren auch Geräusche häufig falsch oder überhören sie ganz. Sichtfeld und Gehör funktionieren frühestens ab einem Alter von 11 Jahren ähnlich gut wie bei einem Erwachsenen.
Werden Kinder häufig mit dem Pkw chauffiert, fehlen ihnen die Möglichkeiten, motorische Erfahrungen zu sammeln. Im Vergleich zu motorisch geschulten Kindern, die viel zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, steigt sogar ihr Verletzungsrisiko bei einem Unfall.
Sensibilisieren Sie Ihre Kinder für die Gefahren des Straßenverkehrs, damit sie Selbstverantwortung entwickeln können. Und üben Sie mit Ihrem Kind das richtige Verhalten im Straßenverkehr!
- Seien Sie ein Vorbild und leben Sie Ihren Kindern im Alltag korrektes Verhalten vor.
- Zeigen Sie das richtige Verkehrsverhalten genau vor und kommentieren Sie, was Sie gerade tun.
- Erklären Sie Ihrem Kind wichtige Verkehrsregeln, wann immer sich die Gelegenheit dazu bietet.
- Korrigieren Sie Ihr Kind, wenn es im Straßenverkehr etwas nicht richtig macht.
- Loben Sie es aber auch für korrektes Verhalten.
- Üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg.
- Und dann lassen Sie es allein oder mit Freunden in die Schule gehen.
- Freuen sich darüber, wie viel Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein Ihr Kind damit gewinnt.
Nähere Informationen zum Thema finden Sie hier: Schulwegsicherung, Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes