Sicher unterwegs – egal ob zu Fuß oder mit dem Rad!

Ob in der Fußgängerzone, auf der Wohnstraße oder im Begegnungsbereich – mit den richtigen Verkehrsregeln bleibt es entspannt und sicher für alle.

Verkehrsregeln leicht gemacht

Hier findest du die wichtigsten Regeln übersichtlich zusammengefasst.

Fußgängerzone

In einer Fußgängerzone haben Fußgängerinnen und Fußgänger immer Vorrang. Das Radfahren ist hier nur erlaubt, wenn eine entsprechende Zusatztafel darauf hinweist. In diesem Fall dürfen diese die Zone nutzen, müssen sich aber an Schrittgeschwindigkeit halten.

Wohnstraße 

Wohnstraßen sind für alle da! Hier dürfen Menschen zu Fuß gehen, spielen, Rollschuhfahren und natürlich auch Radfahren. Radfahrerinnen und Radfharer dürfen die Straße in beide Richtungen befahren, müssen sich aber an Schrittgeschwindigkeit halten. Autos sind hier nur zum Zu- und Abfahren erlaubt und dürfen ebenfalls nur in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein.

 

Begegnungszone

In einer Begegnungszone teilen sich alle Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn. Ob zu Fuß, mit dem Rad oder Auto – hier ist gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig. Das Tempolimit liegt bei 20 oder 30 km/h, wie es auf den Schildern angegeben ist.
Wichtig ist, niemanden zu behindern oder zu gefährden.

 

Fahrradstraße

Fahrradstraßen sind in erster Linie für Radfahrerinnen und Radfahrer gedacht. Autos dürfen hier nur zum Zu- und Abfahren unterwegs sein, nicht zum Durchfahren. Das Tempolimit liegt bei maximal 30 km/h.

 

Schulstraße

Schulstraßen sind speziell dafür eingerichtet, dass Kinder sicher zur Schule kommen. Zu bestimmten Zeiten – meist vor Schulbeginn und nach Schulschluss – ist der Autoverkehr hier gesperrt. Zu Fuß gehen und Radfahren in Schrittgeschwindigkeit sind erlaubt. Die genauen Zeiten findest du auf den Zusatztafeln.

 

Gehwege und Gehsteige

Gehsteige und Gehwege sind für alle, die zu Fuß unterwegs sind. Radfahren ist hier nicht erlaubt, damit Fußgängerinnen und Fußgänger sicher unterwegs sein können.

 

Radfahranlagen – von der Fahrbahn getrennt

Es gibt runde oder eckige Tafeln, die Radwege sowie getrennte oder gemischte Geh- und Radwege kennzeichnen. Bei runden Schildern besteht eine Pflicht, den Radweg zu nutzen. Ist das Schild eckig, kann man selbst entscheiden, ob man die Radfahranlage oder die Fahrbahn benutzt.

 

Radfahranlage auf der Fahrbahn

Radfahr- und Mehrzweckstreifen sind durch Bodenmarkierungen gekennzeichnete Bereiche auf der Fahrbahn. Sie sind verpflichtend zu nutzen und dürfen nur in eine Richtung befahren werden.

 

Radfahren gegen die Einbahn

Das Fahren gegen die Einbahn ist nur erlaubt, wenn eine Zusatztafel darauf hinweist. Wer gegen die Einbahn fährt, muss sich trotzdem immer rechts halten.

 

 Radfahrerüberfahrten

Diese Querungsstellen der Fahrbahn sind durch ein Verkehrszeichen und spezielle Markierungen gekennzeichnet. Es gibt auch gemischte Querungen, bei denen sowohl Menschen zu Fuß als auch mit dem Fahrrad die Straße gemeinsam überqueren.

Autofahrerinnen und Autofahrer müssen darauf achten, dass das sichere Queren der Fahrbahn möglich ist. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte sich langsam annähern, damit andere Verkehrsteilnehmende rechtzeitig reagieren können.

 

Schutzwege

Schutzwege sind für alle, die zu Fuß gehen, und durch ein Verkehrszeichen sowie eine Markierung auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Autos müssen hier anhalten und das Queren ermöglichen.

Mit diesen Regeln bist du sicher unterwegs und trägst zu einem respektvollen Miteinander im Straßenverkehr bei!