Schön, dich zu sehen!
mach dich sichtbar – für dich und für andere:
Helle, reflektierende Kleidung und korrektes Licht und Reflektoren am Fahrrad erhöhen deine Sichtbarkeit massiv – besonders in Dämmerung und Dunkelheit. Mach den Unterschied im Straßenverkehr.
Warum Sichtbarkeit zählt*:
Dunkle Kleidung
im Abblendlicht erst aus ca. 25 m sichtbar
Helle/kontrastreiche Kleidung
bereits aus ca. 40 m erkennbar
Reflektierende Kleidung
sichtbar aus beeindruckenden 140 m
*Quelle „Sichtbarkeitsstudie des KFV aus dem Jahr 2022“
Sichtbarkeits-Quickcheck
Mit diesen einfachen Schritten wirst du sofort besser gesehen:
- Helle, kontrastreiche Jacke oder Überwurf anziehen
- Reflektoren an Kleidung, Rucksack und Fahrrad anbringen
- Fahrrad: Vorder- und Rücklicht prüfen (Funktion und korrekte Anbringung)
- Seitliche Sichtbarkeit mit Speichen-Reflektoren oder Reifen mit Reflexstreifen sichern
Experten-Tipp
Klaus Robatsch, der Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV,) betont die lebensrettende Wirkung von heller, reflektierender Kleidung im Straßenverkehr.
Reflektoren & Beleuchtung – das schreibt die Verordnung vor
Die richtige Ausstattung von Fahrrädern mit Reflektoren
und Beleuchtung ist im §1 der Fahrradverordnung geregelt.
Pflicht-Reflektoren (Rückstrahler)
- hinten: roter Reflektor (min. 20 cm²), darf im Rücklicht integriert sein
- vorne: weißer Reflektor (min. 20 cm²), darf im Scheinwerfer integriert sein
- gelbe Rückstrahler an den Pedalen
- weiße oder gelbe Reflektoren seitlich in den Speichen oder Reflexstreifen (durchgehender Ring) an beiden Reifen (min. 20cm² reflektierende Fläche pro Laufrad)
- alternativ: Reflexfolie am Fahrrad gemäß ECE R 104
Vorschriften zur Beleuchtung
- vorne: weißer/hellgelber Scheinwerfer, mind. 100 cd, muss durchgehend leuchten (nicht blinken)
- hinten: rotes Rücklicht, mind. 1 cd, darf blinken
- Lichter dürfen abnehmbar & batteriebetrieben sein, aber der Frontscheinwerfer muss am Fahrrad befestigt sein (nicht am Helm)
- Bei Tageslicht & guter Sicht: Fahren ohne Licht zulässig
Empfehlungen & Praxis-Tipps
- Wähle helle Jacken/Überwürfe mit reflektierenden Zonen.
- Bringe Reflex-Sticker an Helm, Laufrad, Rahmen und Gepäck an.
- Akku-Licht regelmäßig laden; Reserveclip für den Notfall mitnehmen. Noch besser: Ein Fahrrad mit einer fixen Beleuchtung mit Nabendynamo und Standlicht-Funktion wählen. So kann es nicht mehr passieren, dass unterwegs das Licht ausgeht.
- Reflektierende Hosenbänder verbessern seitliche Sichtbarkeit und halten die Hose sauber.
FAQ: Häufige Fragen
Darf mein Frontlicht blinken?
Nein. Der Scheinwerfer vorne muss durchgehend leuchten. Das Rücklicht darf blinken.
Welche Arten von Reflektoren sind am Fahrrad erlaubt?
Es gibt einerseits klassische Rückstrahler, die eigens am Fahrrad montiert werden (zB. am Lenker oder auf der Sattelstütze). Alternativ dürfen der vordere und hintere Reflektor auch im Licht integriert sein. Eine weitere Möglichkeit ist Reflexklebefolie, die auch zulässig ist, sofern sie der ECE-Regelung R 104 entspricht.