Schön, dich zu sehen!

mach dich sichtbar – für dich und für andere:

Schön, dich zu sehen!

mach dich sichtbar – für dich und für andere:

Helle, reflektierende Kleidung und korrektes Licht und Reflektoren am Fahrrad erhöhen deine Sichtbarkeit massiv – besonders in Dämmerung und Dunkelheit. Mach den Unterschied im Straßenverkehr.

Warum Sichtbarkeit zählt*:

tödliche Fußgängerunfälle bei schlechter Sicht
50%
tödliche Radfahrunfälle bei schlechter Sicht
19%
Radfahrende schwer erkennbar (dunkle Kleidung)
60%
Fußgänger schwer erkennbar (dunkle Kleidung)
63%

Dunkle Kleidung
im Abblendlicht erst aus ca. 25 m sichtbar

Helle/kontrastreiche Kleidung
bereits aus ca. 40 m erkennbar

Reflektierende Kleidung
sichtbar aus beeindruckenden 140 m

*Quelle „Sichtbarkeitsstudie des KFV aus dem Jahr 2022“ 

Sichtbarkeits-Quickcheck

Mit diesen einfachen Schritten wirst du sofort besser gesehen:

  • Helle, kontrastreiche Jacke oder Überwurf anziehen
  • Reflektoren an Kleidung, Rucksack und Fahrrad anbringen
  • Fahrrad: Vorder- und Rücklicht prüfen (Funktion und korrekte Anbringung)
  • Seitliche Sichtbarkeit mit Speichen-Reflektoren oder Reifen mit Reflexstreifen sichern

Experten-Tipp

Klaus Robatsch, der Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV,) betont die lebensrettende Wirkung von heller, reflektierender Kleidung im Straßenverkehr.

Die Analysen des KFV unterstreichen, warum diese Maßnahme so wichtig ist: Bei schlechter Sicht, sei es in der Dämmerung, Dunkelheit oder unter künstlicher Beleuchtung, ereignen sich 50% der tödlichen Fußgängerunfälle und 19% der tödlichen Radfahrunfälle. Erhebungen des KFV ergeben, dass etwa 60% der Radfahrer und 63% der Fußgänger aufgrund ihrer dunklen Kleidung schwer erkennbar sind.
Aber hier kommt die gute Nachricht: Durch eine bewusste Entscheidung für helle Kleidung oder das Anbringen von Reflektoren an Kleidung und Fahrrad (Info zur verpflichtenden Beleuchtung am Fahrrad) kannst du deine Sicherheit erheblich steigern.
Info zur verpflichtenden Beleuchtung am Fahrrad
Wusstest du, dass dunkel gekleidete Personen im Abblendlicht von Autofahrern erst aus rund 25 Metern Entfernung wahrgenommen werden? Hingegen ist eine hell und kontrastreich gekleidete Person schon aus einer Entfernung von etwa 40 Metern erkennbar, und eine Person in reflektierender Kleidung kann sogar von einem Autofahrer aus beeindruckenden 140 Metern Entfernung gesehen werden.
Sichtbarkeit im Straßenverkehr erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern kann auch Leben retten. Daher sollte jeder Verkehrsteilnehmer besonders in der dunkleren Jahreszeit auf helle Kleidung und Reflektoren achten.
Sichtbarkeitsstudie des KFV aus dem Jahr 2022

Reflektoren & Beleuchtung – das schreibt die Verordnung vor

Die richtige Ausstattung von Fahrrädern mit Reflektoren
und Beleuchtung ist im §1 der Fahrradverordnung geregelt.

Pflicht-Reflektoren (Rückstrahler)

  • hinten: roter Reflektor (min. 20 cm²), darf im Rücklicht integriert sein
  • vorne: weißer Reflektor (min. 20 cm²), darf im Scheinwerfer integriert sein
  • gelbe Rückstrahler an den Pedalen
  • weiße oder gelbe Reflektoren seitlich in den Speichen oder Reflexstreifen (durchgehender Ring) an beiden Reifen (min. 20cm² reflektierende Fläche pro Laufrad)
  • alternativ: Reflexfolie am Fahrrad gemäß ECE R 104

Vorschriften zur Beleuchtung

  • vorne: weißer/hellgelber Scheinwerfer, mind. 100 cd, muss durchgehend leuchten (nicht blinken)
  • hinten: rotes Rücklicht, mind. 1 cd, darf blinken
  • Lichter dürfen abnehmbar & batteriebetrieben sein, aber der Frontscheinwerfer muss am Fahrrad befestigt sein (nicht am Helm)
  • Bei Tageslicht & guter Sicht: Fahren ohne Licht zulässig

Empfehlungen & Praxis-Tipps

  • Wähle helle Jacken/Überwürfe mit reflektierenden Zonen.
  • Bringe Reflex-Sticker an Helm, Laufrad, Rahmen und Gepäck an.
  • Akku-Licht regelmäßig laden; Reserveclip für den Notfall mitnehmen. Noch besser: Ein Fahrrad mit einer fixen Beleuchtung mit Nabendynamo und Standlicht-Funktion wählen. So kann es nicht mehr passieren, dass unterwegs das Licht ausgeht.
  • Reflektierende Hosenbänder verbessern seitliche Sichtbarkeit und halten die Hose sauber.

FAQ: Häufige Fragen

Nein. Der Scheinwerfer vorne muss durchgehend leuchten. Das Rücklicht darf blinken.

Es gibt einerseits klassische Rückstrahler, die eigens am Fahrrad montiert werden (zB. am Lenker oder auf der Sattelstütze). Alternativ dürfen der vordere und hintere Reflektor auch im Licht integriert sein. Eine weitere Möglichkeit ist Reflexklebefolie, die auch zulässig ist, sofern sie der ECE-Regelung R 104 entspricht.